Erwägungsgrund 26 32023R2131
Die Ermittlungen und die Strafverfolgung in Terrorismusfällen werden häufig durch den mangelnden Informationsaustausch zwischen den nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden behindert. Um neue Ermittlungen in Terrorismusfällen mit früheren Ermittlungen abgleichen und mögliche Verbindungen ermitteln zu können, ist es notwendig sicherzustellen, dass die Daten über alle früheren Ermittlungen und Verurteilungen über einen für operative Tätigkeiten angemessenen Zeitraum gespeichert werden. Daher müssen die Fristen für die Speicherung von Daten im Europäischen Justizregister zur Terrorismusbekämpfung verlängert werden.