Erwägungsgrund 8 32023R2131
Terroristische Organisationen sind in zunehmendem Maße in andere Formen von schwerer Kriminalität verwickelt, und sie sind häufig Teil organisierter Netze. Diese Verwicklungen betreffen schwere Straftaten wie Menschenhandel, Drogenhandel, Finanzkriminalität und Geldwäsche. Es ist notwendig, Informationen über Justizverfahren zu solchen Straftaten abzugleichen.