Erwägungsgrund 18 32023R2131
Für den Austausch sensibler Daten zwischen den zuständigen nationalen Behörden und Eurojust und für die Verarbeitung solcher Daten sollten zum Schutz dieser Daten vor unbefugter Offenlegung und Cyberangriffen sichere Kommunikationskanäle, wie ein dezentrales IT-System oder gesicherte Telekommunikationsverbindungen, wie sie im Beschluss 2008/976/JI des Rates aufgeführt sind, verwendet werden. Die Verwendung sollte unbeschadet künftiger technologischer Entwicklungen erfolgen.