Erwägungsgrund 5 32023R2131
Im September 2019 hat Eurojust auf der Grundlage des Beschlusses 2005/671/JI das Europäische Justizielle Terrorismusregister eingerichtet, um mögliche Verbindungen zwischen Justizverfahren gegen terroristischer Straftaten verdächtigte Personen und den sich aus solchen Verbindungen ergebenden Koordinierungsbedarf zu ermitteln.