Erwägungsgrund 20 32023R2131
Das dezentrale IT-System sollte den sicheren Datenaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden und Eurojust ermöglichen, ohne dass ein Organ, eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Union am Inhalt dieses Austauschs beteiligt ist. Das dezentrale IT-System sollte die Back-End-Systeme der Mitgliedstaaten und Eurojusts umfassen, die durch interoperable Zugangspunkte miteinander verbunden sind. Die Zugangspunkte des dezentralen IT-Systems sollten auf e-CODEX basieren.