Erwägungsgrund 30 32024R1356
Die Überprüfungsbehörden sollten ein Überprüfungsformular ausfüllen. Je nachdem, an welche Stelle der Betreffende verwiesen wird, sollte das Formular den Behörden, die Anträge auf internationalen Schutz registrieren, oder den für Rückkehrverfahren zuständigen Behörden auf geeignete Weise, einschließlich mit elektronischen Hilfsmitteln, übermittelt werden.