Erwägungsgrund 31 32024R1356
Diese Verordnung sollte Maßnahmen unberührt lassen, die im Einklang mit nationalem Recht zur Identifizierung der betreffenden Person oder zur Bewertung möglicher Bedrohungen für die innere Sicherheit ergriffen werden.
Diese Verordnung sollte Maßnahmen unberührt lassen, die im Einklang mit nationalem Recht zur Identifizierung der betreffenden Person oder zur Bewertung möglicher Bedrohungen für die innere Sicherheit ergriffen werden.