Erwägungsgrund 66 32024R1356
Für Zypern enthält die Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates besondere Regeln für die Trennungslinie zwischen den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt, und den Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt. Obwohl es sich bei dieser Trennungslinie nicht um eine Außengrenze handelt, sind nach dieser Verordnung alle Personen zu kontrollieren, die die Trennungslinie über eine zugelassene oder nicht zugelassene Grenzübergangsstelle überschreiten, um die illegale Einwanderung Drittstaatsangehöriger zu bekämpfen und Risiken für die Sicherheit zu erkennen und abzuwehren. Daraus folgt, dass die Überprüfung an der Außengrenze auch für Drittstaatsangehörige gelten kann, die beim unbefugten Überschreiten der Trennungslinie aufgegriffen werden, sowie für diejenigen, die an den zugelassenen Übergangsstellen einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben.