Erwägungsgrund 39 32024R1356
Da Drittstaatsangehörige, die der Überprüfung unterzogen werden, unter Umständen nicht über die für das legale Überschreiten der Außengrenzen erforderlichen Identitäts- und Reisedokumente verfügen, sollte im Rahmen der Überprüfung ein Identifizierungs- oder Verifizierungsverfahren durchgeführt werden.