Erwägungsgrund 32 32024R1356
Die Informationen sollten im Überprüfungsformular so erfasst werden, dass sie in einem nachfolgenden Asyl- oder Rückkehrverfahren einer verwaltungsbehördlichen und richterlichen Nachprüfung unterzogen werden können. Die der Überprüfung unterzogene Person sollte die Möglichkeit haben, gegenüber den Überprüfungsbehörden anzugeben, dass die in dem Formular enthaltenen Informationen unrichtig sind. Ein solcher Hinweis sollte im Überprüfungsformular verzeichnet werden, ohne dass sich der Abschluss der Überprüfung verzögert.