Erwägungsgrund 6 32024R1356
Insbesondere sollte die Überprüfung von Drittstaatsangehörigen dazu beitragen sicherzustellen, dass diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt an die geeigneten Verfahren verwiesen und diese Verfahren ohne Unterbrechung oder Verzögerung fortgesetzt werden. Gleichzeitig sollte die Überprüfung dazu beitragen, zu verhindern, dass internationalen Schutz beantragende Personen sich, nachdem ihnen aufgrund ihres Antrags auf internationalen Schutz die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gestattet wurde, dem Verfahren durch Flucht entziehen, um diesen Antrag in einem anderen Mitgliedstaat oder überhaupt nicht weiterzuverfolgen.