Erwägungsgrund 10 32025R2083
Ein Einführer, der davon ausgeht, dass er den jährlichen massenbasierten Schwellenwert überschreiten wird, sollte einen Antrag auf Zulassung stellen. Dieser Einführer sollte den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders erlangen, bevor der massenbasierte Schwellenwert überschritten wird. Einführer, die vor Überschreitung des massenbasierten Schwellenwerts keine Zulassung erhalten haben, sollten Sanktionen unterliegen.