Erwägungsgrund 19 32025R2083
Zugelassene CBAM-Anmelder müssen eine jährliche CBAM-Erklärung vorlegen, die die Berechnung der grauen Emissionen enthält, die entweder auf Standardwerten oder auf tatsächlichen Werten, die von akkreditierten Prüfern überprüft wurden, beruht. Die Standardwerte sollten von der Kommission berechnet und zur Verfügung gestellt werden. Die Prüfung grauer Emissionen sollte daher nur bei tatsächlichen Werten angewendet werden.