Erwägungsgrund 27 32025R2083
Um zugelassenen CBAM-Anmeldern ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Einhaltung der geänderten Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/956 vorzubereiten, sollten die Mitgliedstaaten im Jahr 2027 mit dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten für graue Emissionen von Waren beginnen, die im Jahr 2026 eingeführt wurden. Der Preis der 2027 erworbenen CBAM-Zertifikate, die den grauen Emissionen von im Jahr 2026 in die Union eingeführten Waren entsprechen, sollte die Preise der EU-EHS-Zertifikate des Jahres 2026 widerspiegeln.