Erwägungsgrund 38 32025R2083
Die vorliegende Verordnung sollte am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten, damit die delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte im Rahmen der Verordnung (EU) 2023/956 rechtzeitig erlassen werden können.