Erwägungsgrund 30 32025R2083
Da CBAM-Zertifikate ohne jeden Ausgleich gelöscht werden, ist ein Informationsfluss von der gemeinsamen zentralen Plattform zum CBAM-Register am Ende des Arbeitstages nicht erforderlich.
Da CBAM-Zertifikate ohne jeden Ausgleich gelöscht werden, ist ein Informationsfluss von der gemeinsamen zentralen Plattform zum CBAM-Register am Ende des Arbeitstages nicht erforderlich.