Erwägungsgrund 33 32025R2083
Die Verordnung (EU) 2023/956 gilt für bestimmte CO2-intensive Waren, die in die Union eingeführt werden. In Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführte Waren enthalten in der Liste der Zementwaren „anderer kaolinischer Ton und Lehm“. Während gebrannter kaolinhaltiger Ton und Lehm zu den CO2-intensiven Erzeugnissen gehört, ist dies bei nicht gebranntem kaolinhaltigem Ton und Lehm nicht der Fall. Nicht gebrannter kaolinhaltiger Ton und Lehm sollte daher vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/956 ausgenommen werden.