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Um die Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu erhöhen und das Verfahren für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen zu vereinfachen und dadurch die Transaktionskosten zu senken und die Effizienz zu erhöhen, sollten die geltenden Vorschriften ihre Anerkennung auf der Grundlage eines einzigen Antrags, der mehrere Sektoren oder Erzeugnisse abdeckt, anstelle der derzeitigen Anforderung eines einzigen Antrags für einen einzelnen Sektor ermöglichen, sofern die Erzeugerorganisation die Bedingungen für die Anerkennung für jeden einzelnen Sektor, für den sie die Anerkennung beantragt, erfüllt. Ökologisch/biologisch wirtschaftende Erzeuger können darüber hinaus von der bestehenden Möglichkeit zur Gründung und Anerkennung von Erzeugerorganisationen Gebrauch machen, um ihre Zusammenarbeit auszubauen. Die Kriterien für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und ihrer Satzungen sollten auch verlangen, dass Erzeugerorganisationen auf Initiative von Landwirten, die landwirtschaftliche Erzeugnisse des Bodens — unabhängig davon, ob für die Erzeugung der Boden oder andere Kultursubstrate, beispielsweise in Gewächshäusern, verwendet werden — oder der Viehzucht produzieren, gegründet und dass die Erzeugerorganisationen nach Vorschriften kontrolliert werden, die es diesen angeschlossenen Landwirten ermöglichen, ihre Organisationen und deren Entscheidungen demokratisch zu kontrollieren. Den Mitgliedstaaten sollte auch gestattet sein, zu beschließen, dass diese demokratische Kontrolle nicht nur direkt von den Landwirten durchgeführt werden kann, sondern auch von ihren Vereinigungen, einschließlich in Form von Genossenschaften, sofern diese Vereinigungen von den Landwirten kontrolliert werden. Dies sollte andere Erzeuger, die keine Landwirte sind, die landwirtschaftliche Erzeugnisse des Bodens oder der Viehzucht produzieren, wie Erstverarbeitungsunternehmen oder Nichterzeuger, nicht daran hindern, Erzeugerorganisationen beizutreten.