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Angesichts der empfindlichen Verhandlungsposition der Landwirte und ihrer Organisationen, der jüngsten erheblichen Schwankungen der Kosten für landwirtschaftliche Betriebsmittel und der Marktpreise sowie der Notwendigkeit einer effizienteren Preisweitergabe innerhalb der Lieferkette sollten Verträge im Milchsektor mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten sowie Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten in anderen landwirtschaftlichen Sektoren eine Revisionsklausel enthalten, die Landwirte oder ihre Organisationen auslösen können, beispielsweise bei unvorhergesehenen Umständen wie extremen Wetterereignissen, Ausbrüchen von Tierseuchen, geopolitischen Spannungen oder aus anderen Gründen. Eine solche Klausel sollte es den Landwirten ermöglichen, jederzeit nach Ablauf der ersten sechs beziehungsweise zwölf Monate eine Änderung der Vertragsbestandteile zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Dies sollte das Recht der Vertragsparteien unberührt lassen, andere Möglichkeiten der Vertragsänderung auszuhandeln.