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Um zu verhindern, dass die Käufer die Verhandlungsposition der Erzeugerorganisationen untergraben, sollten geeignete Vorkehrungen für Kontakte zwischen Käufern und Mitgliedern dieser Erzeugerorganisationen getroffen werden. Die Käufer können zwar mit den Mitgliedern der Erzeugerorganisationen in Kontakt treten, die Kontaktaufnahme mit diesen Mitgliedern sollten jedoch die von den Erzeugerorganisationen verfolgten Ziele oder die Bündelung des Angebots und das Inverkehrbringen der Erzeugnisse nicht gefährden, insbesondere wenn ein solcher direkter Kontakt mit den Mitgliedern der Erzeugerorganisationen genutzt wird, um die gemeinsame Strategie der Erzeugerorganisationen zu umgehen.