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Die Verwendung schriftlicher Verträge spielt eine entscheidende Rolle für die Rechenschaftspflicht der Marktteilnehmer, sensibilisiert für die Bedeutung von Marktsignalen, trägt zur Anpassung des Angebots an die Nachfrage bei, verbessert die Preisweitergabe innerhalb der Lieferkette, verbessert die Transparenz und verhindert und bekämpft unlautere Handelspraktiken. Die Vorschriften über Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse sollten daher auf andere Erzeugnisse als Rohmilch ausgeweitet werden, wobei sie an die für andere landwirtschaftliche Sektoren geltenden Vorschriften über Vertragsbeziehungen anzugleichen sind. Diese Verordnung sollte es den Mitgliedstaaten jedoch ermöglichen, nach Konsultation der einschlägigen Vertreter der Landwirte oder der einschlägigen Branchenverbände Marktteilnehmer von der Verpflichtung auszunehmen, Indikatoren, Indizes oder Methoden zur Berechnung des Endpreises oder eine Revisionsklausel in ihre schriftlichen Verträge aufzunehmen, sofern auf andere Weise für Vorhersehbarkeit, Transparenz und Preisweitergabe gesorgt werden kann oder die Verpflichtung zur Aufnahme dieser Elemente aus anderen gerechtfertigten Gründen nicht angemessen oder verhältnismäßig wäre.