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Einige Mitgliedstaaten verlangen, dass für alle Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse in ihrem Hoheitsgebiet schriftliche Verträge zwischen den betreffenden Parteien geschlossen werden. Nutzt ein Mitgliedstaat diese Möglichkeit nicht, können Landwirte, Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen die Nutzung schriftlicher Verträge verlangen. Aufgrund ihrer schwächeren Verhandlungsposition und der Angst vor kommerziellen Vergeltungsmaßnahmen seitens der Käufer kann sich dies für Landwirte und ihre Verbände jedoch schwierig gestalten. Um Vertrauen, Transparenz und Effizienz innerhalb der Lieferkette zu stärken, sollten Landwirte, die am Anfang der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette tätig sind, und ihre Vereinigungen, Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen von schriftlichen Verträgen profitieren. Daher sollten schriftliche Verträge vorgeschrieben werden, wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse von Landwirten geliefert werden, die die Erzeugnisse des Bodens — unabhängig davon, ob für die Erzeugung der Boden oder andere Kultursubstrate, beispielsweise in Gewächshäusern, verwendet werden — oder der Viehzucht in ihren Betrieben produzieren, und wenn sie diese landwirtschaftlichen Rohstoffe verarbeiten. Für Lieferungen dieser Erzeugnisse durch Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben, Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, die diese Erzeugnisse für Landwirte verarbeiten oder vermarkten, sollte ebenfalls ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden.