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Die Satzungen von Erzeugerorganisationen verpflichten ihre Mitglieder, die Mitgliedschaft für jedes bestimmte Erzeugnis auf eine einzige Erzeugerorganisation zu beschränken, um Stabilität für die Erzeugerorganisation zu schaffen, opportunistisches Verhalten der Mitglieder zu verhindern, indem die Möglichkeit für sie, ihre Mengen frei bei verschiedenen Erzeugerorganisationen abzusetzen, eingeschränkt wird, und die Kohärenz bei der Vertretung ihrer Mitglieder zu wahren. Gleichzeitig sollte es einem Erzeuger möglich sein, für unterschiedliche Erzeugnisse des Betriebs Mitglied verschiedener Erzeugerorganisationen sein. Daher sollte präzisiert werden, dass mehrere Mitgliedschaften in hinreichend begründeten Fällen möglich sind, sofern sich die Produkte unter anderem im Hinblick auf ihre besonderen Merkmale oder der unterschiedlichen vorgesehenen Endverwendungen hinreichend voneinander unterscheiden.