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Die Mitgliedstaaten können zwar nationale Rechtsvorschriften beibehalten oder einführen, in denen zusätzliche Anforderungen für die Verwendung fakultativer Angaben für Handelsmodalitäten festgelegt werden, doch sollten diese Rechtsvorschriften die Verwendung dieser Angaben für Erzeugnisse, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht worden sind, nicht behindern, einschränken oder erschweren.