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Um den Generationswechsel im Agrarsektor zu erleichtern und neue Erzeuger zu ermutigen, Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und in anderen Sektoren gemäß Artikel 42 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2021/2115 beizutreten, sollte ein Anreiz für Junglandwirte und neue Landwirte gewährt werden, die einer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anerkannten Erzeugerorganisation beitreten. Insbesondere sollte es möglich sein, die finanzielle Unterstützung der Union für Ausgaben im Zusammenhang mit Investitionen auf dem Gelände von Junglandwirten oder neuen Landwirten, die erstmals einer anerkannten Erzeugerorganisation beitreten, um 20 Prozentpunkte zu erhöhen.