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In ihrer Mitteilung vom 19. Februar 2025 mit dem Titel „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ weist die Kommission darauf hin, dass die Tierhaltung ein wesentlicher Faktor für den Agrarsektor, die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt der Union ist. Nachhaltige Tierhaltungssysteme sind entscheidend für die Wirtschaft der Union, für die Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete sowie für den Erhalt der Umwelt und der Landschaften im ländlichen Raum. Der Tierhaltungssektor der Union ist verschiedenen Schocks und dem globalen Wettbewerb besonders ausgesetzt und muss hohe Produktionsstandards erfüllen, die vom Markt nicht immer entlohnt werden. In diesem Zusammenhang ist es im Interesse sowohl der Erzeuger als auch der Verbraucher in der Union notwendig, die natürliche Zusammensetzung von Fleisch und Fleischerzeugnissenanzuerkennen. Fleischbezogene Begriffe haben oft eine kulturelle und historische Bedeutung. Sie sollten daher geschützt werden, um die Transparenz im Binnenmarkt in Bezug auf die Zusammensetzung von Lebensmitteln und ihren Nährwert zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können. Diese Klarheit ist besonders wichtig für Verbraucher, die nach Erzeugnissen mit einem spezifischen Nährstoffgehalt, der traditionell mit Fleischerzeugnissen in Verbindung steht, suchen. Daher sollte das Wort „Fleisch“ für die Zwecke und im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 die genießbaren Teile von Tieren bezeichnen.