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Im Interesse der Einfachheit und der Senkung der Transaktionskosten sollte diese Verordnung bestimmte Ausnahmen von der vorgeschriebenen Nutzung schriftlicher Verträge oder schriftlicher Vertragsangebote umfassen und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Lieferungen von der vorgeschriebenen Nutzung schriftlicher Verträge oder schriftlicher Vertragsangebote auszunehmen. Landwirte und ihren Vereinigungen sollten jedoch weiterhin das Recht haben, die Nutzung eines schriftlichen Vertrags oder eines schriftlichen Angebots für einen Vertrag verlangen zu können, wenn eine solche Verpflichtung nicht besteht. Um die Rolle der Erzeugerorganisationen und Genossenschaften bei der Förderung kollektiver Ansätze und der Maximierung des Mehrwerts für ihre Mitglieder zu wahren und so die Position der Landwirte in der Lieferkette zu stärken, sollte für die Lieferungen der Mitglieder an ihre Erzeugerorganisation oder Genossenschaft kein schriftlicher Vertrag erforderlich sein, sofern die Satzung der betreffenden Erzeugerorganisation oder Genossenschaft transparente und vorhersehbare Regeln für die Preisweitergabe vorsieht, wobei die Auswirkungen auf die Vergütung der Landwirte zu berücksichtigen sind.