Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angesichts des wiederholten Auftretens von widrigen Witterungsverhältnissen, Naturkatastrophen, Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall in den letzten Jahren hat es sich als nützlich erwiesen, dass Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen Mittel, einschließlich der finanziellen Unterstützung der Union im Rahmen des Betriebsfonds, auf Interventionen umverteilen können, die zur Bewältigung der Folgen dieser Ereignisse erforderlich sind. Daher muss die Möglichkeit vorgesehen werden, die finanzielle Unterstützung der Union gemäß Artikel 52 Absatz 1, Artikel 62, Artikel 65 Absatz 1 und Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2115 unter bestimmten Bedingungen von 50 % auf 70 % der tatsächlichen Ausgaben zu erhöhen.