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Um den Marktentwicklungen Rechnung zu tragen und gleichzeitig einen wirksamen Wettbewerb auf dem Milchmarkt aufrechtzuerhalten, ist es angezeigt, die Grenzwerte für die Rohmilchmenge, die von kollektiven Vertragsverhandlungen anerkannter Erzeugerorganisationen abgedeckt wird, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten Erzeugung der Union und der gesamten in einem Mitgliedstaat erzeugten und gelieferten Menge, zu erhöhen.