Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, nationale oder regionale Praktiken zu berücksichtigen, sollte diese Verordnung es ihnen ermöglichen, Erzeugnisse, die saisonalen Angebots- oder Nachfrageschwankungen unterliegen oder leicht verderblich sind, sowie Erzeugnisse, die traditionellen oder üblichen Verkaufspraktiken unterliegen, von der vorgeschriebenen Nutzung schriftlicher Verträge oder schriftlicher Vertragsangebote auszunehmen. Darüber hinaus sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, nach Konsultation der einschlägigen Vertreter der Landwirte oder der einschlägigen Branchenverbände bestimmte andere Erzeugnisse als Milch und Milcherzeugnisse von der Verpflichtung zum Abschluss schriftlicher Verträge auszunehmen, sofern für die betreffenden Erzeugnisse auf andere Weise für Vorhersehbarkeit, Transparenz und Preisweitergabe gesorgt wird oder die Verpflichtung zum Abschluss schriftlicher Verträge oder schriftlicher Vertragsangebote für diese Erzeugnisse aus anderen gerechtfertigten Gründen nicht angemessen oder verhältnismäßig wäre. Diese Möglichkeit, bestimmte Erzeugnisse von der Verpflichtung zu schriftlichen Verträgen auszunehmen, sollte auch die Möglichkeit umfassen, bestimmte Erzeugnisse von bestimmten verpflichtenden Elementen dieser schriftlichen Verträge auszunehmen. Zum Schutz der Landwirte sollten die Fälle, in denen diese Ausnahmen gewährt werden können, eindeutig festgelegt werden.