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Die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Rahmen der Assoziation kann Folgendes umfassen:
Entwicklung innovativer und wirksamer Mittel der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, einschließlich der Zusammenarbeit mit sonstigen Akteuren, etwa der Zivilgesellschaft und nationalen Menschenrechtsinstitutionen, bei der Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels, des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der sexuellen Ausbeutung, der geschlechtsspezifischen Gewalt, des Terrorismus und der Korruption, und
Unterstützung zur Erhöhung der Effizienz von Strategien der ÜLG zur Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels, des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der sexuellen Ausbeutung, der geschlechtsspezifischen Gewalt, des Terrorismus und der Korruption sowie der Produktion und des Absatzes aller Arten von Drogen, Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen und des Handels damit, zur Prävention und Reduzierung des Drogenkonsums, der Drogenabhängigkeit und drogenbedingter Gesundheitsschäden unter Berücksichtigung der Arbeiten der internationalen Stellen in diesen Bereichen unter anderem durch folgende Maßnahmen:
Schulungen und Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich des Menschenhandels, des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der sexuellen Ausbeutung, der geschlechtsspezifischen Gewalt, des Terrorismus und der Korruption,
Präventionsmaßnahmen, einschließlich Schulungen, Ausbildung und Gesundheitsförderung sowie Behandlung und Rehabilitation von Drogenabhängigen, einschließlich Projekte zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung von Drogenabhängigen,
Entwicklung wirksamer Strafverfolgungsmaßnahmen,
technische, finanzielle und administrative Hilfe bei der Ausarbeitung wirksamer Strategien und Rechtsvorschriften im Bereich Menschenhandel, insbesondere Aufklärungskampagnen, Zuweisungsmechanismen und Opferschutzsysteme, unter Einbeziehung aller relevanten Akteure und der Zivilgesellschaft,
technische, finanzielle und administrative Hilfe bei der Prävention und Behandlung der Drogenabhängigkeit und der Verringerung drogenbedingter Gesundheitsschäden,
technische Hilfe bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften und Strategien zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der sexuellen Ausbeutung und der geschlechtsspezifischen Gewalt und
technische Hilfe und Ausbildung zur Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten und zur Förderung der Einhaltung der völkerrechtlichen Standards für die Korruptionsbekämpfung, insbesondere derjenigen, die im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption festgelegt sind.
Im Rahmen der Assoziation arbeiten die ÜLG mit der Union im Einklang mit Artikel 72 bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zusammen.
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