Erwägungsgrund 39 32021D1764
Die Union sollte bestrebt sein, die verfügbaren Ressourcen so effizient wie möglich einzusetzen, um die Wirkung ihrer Außenmaßnahmen zu optimieren. Dies sollte durch die Gewährleistung der Kohärenz und Komplementarität der Finanzierungsinstrumente der Union für den Außenbereich sowie durch die Schaffung von Synergien mit anderen Politikbereichen und Programmen der Union erreicht werden. Damit kombinierte Maßnahmen, die einem gemeinsamen Ziel dienen, eine maximale Wirkung erreichen können, sollte im Rahmen dieses Beschlusses die Kombination mit Finanzmitteln aus anderen Unionsprogramme zulässig sein, sofern diese Beiträge nicht dieselben Kosten betreffen. In Anbetracht dessen, dass der Zugang der ÜLG zu den Programmen der Union nach wie vor eine Herausforderung darstellt, sollte die Kommission gegebenenfalls einen verbesserten Zugang der ÜLG zu den Programmen der Union, beispielsweise durch den Aufbau von Kapazitäten und Ausbildungsmaßnahmen, fördern. Der Grad der Beteiligung der ÜLG sollte regelmäßig evaluiert werden. Ferner sollte die Union sicherstellen, dass natürliche Personen aus den ÜLG an Initiativen der Union auf derselben Grundlage teilnehmen können wie andere Staatsangehörige der Mitgliedstaaten.