Erwägungsgrund 34 32021D1764
Die finanzielle Unterstützung durch die Union sollte schwerpunktmäßig in Gebieten erfolgen, wo sie angesichts ihrer Kapazität, global zu agieren und auf globale Herausforderungen wie Beseitigung der Armut, nachhaltige und integrative Entwicklung oder weltweite Förderung von Demokratie, guter Regierungsführung, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu reagieren, sowie angesichts ihres langfristigen und verlässlichen Engagements in der Entwicklungshilfe und ihrer Koordinierungsrolle gegenüber ihren Mitgliedstaaten am wirksamsten ist.