Erwägungsgrund 48 32021D1764
Um die Kontinuität der Unterstützung für den betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und die Umsetzung ab Beginn des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss aus Gründen der Dringlichkeit umgehend in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten —