Erwägungsgrund 1 32006L0073
Die Richtlinie 2004/39/EG legt den Rahmen für die Regulierung der Finanzmärkte in der Gemeinschaft u. a. in folgenden Bereichen fest: Bedingungen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und gegebenenfalls Nebendienstleistungen und Anlagetätigkeiten durch Wertpapierfirmen; organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen, die die genannten Dienstleistungen erbringen bzw. Tätigkeiten ausüben, sowie an geregelte Märkte; Meldepflichten bei Geschäften mit Finanzinstrumenten und Transparenzvorschriften bei Geschäften mit Aktien, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind.