Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (Text von bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an Marketingmitteilungen nur in Bezug auf die Verpflichtung gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2004/39/EG, wonach an Kunden gerichtete Informationen — einschließlich Marketingmitteilungen — redlich, eindeutig und nicht irreführend zu sein haben.
Erwägungsgrund 42 32006L0073Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen