Erwägungsgrund 37 32006L0073
Unbeschadet der Bestimmungen dieser Richtlinie zu Erstellung oder Weitergabe von Finanzanalysen wird empfohlen, dass auch die Verfasser von Finanzanalysen, bei denen es sich nicht um Wertpapierfirmen handelt, die Festlegung interner Grundsätze und Verfahren in Betracht ziehen sollten, um die Einhaltung der in dieser Richtlinie in Bezug auf den Schutz von Unabhängigkeit und Objektivität solcher Analysen festgelegten Prinzipien zu gewährleisten.