Erwägungsgrund 55 32006L0073
Vor allem im Hinblick auf Kosten und Nebenkosten der OGAW selbst sind die Informationen im vereinfachten Prospekt als ausreichend anzusehen. Wertpapierfirmen, die OGAW-Anteile vertreiben, sollten ihre Kunden jedoch zusätzlich dazu über alle anderen Kosten und Nebenkosten informieren, die sie für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit OGAW-Anteilen in Rechnung stellen.