Erwägungsgrund 47 32006L0073
Für die Zwecke der Richtlinie 2004/39/EG und dieser Richtlinie sollte eine Information als irreführend angesehen werden, wenn sie den Adressaten oder eine Person, die sie wahrscheinlich erhält, irreführen kann, unabhängig davon, ob die Person, die die Information übermittelt, sie für irreführend hält oder die Irreführung beabsichtigt.