Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (Text von bedeutung für den EWR)
Für die Zwecke der Bestimmungen dieser Richtlinie über die Bearbeitung von Kundenaufträgen sollte die Umverteilung von Geschäften als nachteilig für den Kunden angesehen werden, wenn — infolge der Umverteilung — der Wertpapierfirma oder einem bestimmten Kunden in ungerechtfertigter Weise Vorrang eingeräumt wird.
Erwägungsgrund 77 32006L0073Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen