Erwägungsgrund 38 32006L0073
Die Anforderungen dieser Richtlinie einschließlich der Bestimmungen über persönliche Geschäfte, den Umgang mit Kenntnissen aus der Finanzanalyse und über die Erstellung oder Weitergabe von Finanzanalysen gelten unbeschadet anderer Anforderungen der Richtlinie 2004/39/EG und der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) und der dazugehörigen Durchführungsmaßnahmen.