Erwägungsgrund 83 32006L0073
Eine allgemeine Empfehlung (d. h. eine Empfehlung, die für die Informationsverbreitungskanäle oder die Öffentlichkeit bestimmt ist) in Bezug auf ein Geschäft mit einem Finanzinstrument oder einer Art von Finanzinstrument stellt eine Nebendienstleistung im Sinne von Anhang 1 Abschnitt B Nummer 5 der Richtlinie 2004/39/EG dar, so dass für die betreffende Empfehlung die genannte Richtlinie und die durch sie gewährten Schutzrechte gelten.