Erwägungsgrund 36 32006L0073
Finanzanalysten sollten nicht an anderen Tätigkeiten als der Erstellung von Finanzanalysen beteiligt werden, wenn diese Beteiligung ihre Objektivität gefährdet. Als Gefährdung ihrer Objektivität sollte normalerweise die Beteiligung an folgenden Tätigkeiten angesehen werden: Investment-Banking, wie Unternehmensfinanzierung und Übernahme von Emissionen, Ausschreibungen zur Akquirierung eines neuen Geschäfts, Präsentationen für Neuemissionen von Finanzinstrumenten oder eine anderweitige Beteiligung am Marketing für den Emittenten.