Erwägungsgrund 33 32019L1153
Der Beschluss 2000/642/JI des Rates sollte aufgehoben werden, da sein Gegenstand in anderen Rechtsakten der Union geregelt und somit hinfällig ist.
Der Beschluss 2000/642/JI des Rates sollte aufgehoben werden, da sein Gegenstand in anderen Rechtsakten der Union geregelt und somit hinfällig ist.