Erwägungsgrund 38 32024L1069
Hat der Beklagte beantragt, die Klage als offensichtlich unbegründet abzuweisen, so sollte das Gericht diesen Antrag im Einklang mit nationalem Recht auf beschleunigte Weise behandeln, um die Prüfung, ob die Klage offensichtlich unbegründet ist, zu beschleunigen, wobei die spezifischen Umstände des Falles berücksichtigt werden sollten.