Erwägungsgrund 47 32024L1069
Ziel der Veröffentlichung einschlägiger Gerichtsentscheidungen ist es, das Bewusstsein für SLAPP-Klagen zu schärfen und Gerichten, Angehörigen der Rechtsberufe und der breiten Öffentlichkeit eine Informationsquelle über SLAPP-Klagen zur Verfügung zu stellen. Diese Veröffentlichung sollte im Einklang mit dem Unionsrecht und nationalem Recht über den Schutz personenbezogener Daten erfolgen und könnte über geeignete Kanäle wie etwa bestehende justizielle Datenbanken oder das Europäische E-Justiz-Portal sichergestellt werden. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, sollten die Mitgliedstaaten zumindest verpflichtet werden, Urteile nationaler Berufungsgerichte oder der höchsten Instanz zu veröffentlichen.