Erwägungsgrund 51 32024L1069
Die Vorschriften über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Fällen, die in den Verordnungen (EU) Nr. 1215/2012 und (EG) Nr. 864/2007 festgelegt sind, können in SLAPP-Rechtssachen relevant sein. Daher ist es wichtig, bei jeder künftigen Überprüfung dieser Verordnungen auch die SLAPP-spezifischen Aspekte der Vorschriften über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht zu bewerten.