Erwägungsgrund 31 32024L1069
Die Beklagten sollten die Möglichkeit haben, einen Antrag auf die folgenden Verfahrensgarantien zu stellen: eine Sicherheit zur Deckung der Verfahrenskosten und gegebenenfalls zur Deckung des Schadens, eine frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen sowie Abhilfemaßnahmen, nämlich die Erstattung der Kosten und Sanktionen oder sonstige gleichermaßen wirksame geeignete Maßnahmen. Solche Verfahrensgarantien sollten im Einklang mit dem in Artikel 47 der Charta verankerten Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht angewandt werden, wobei dem Gericht in Einzelfällen ein Ermessensspielraum für eine angemessene Prüfung der vorliegenden Angelegenheit eingeräumt wird, sodass die rasche Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen ohne Einschränkung des wirksamen Zugangs zur Justiz ermöglicht wird.