Erwägungsgrund 46 32024L1069
Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über verfügbare Verfahrensgarantien, Abhilfemaßnahmen und bestehende Unterstützungsmaßnahmen an einem einzigen Ort in einer sogenannten zentralen Anlaufstelle zur Verfügung stellen, um den Betroffenen von SLAPP-Klagen einen einfachen kostenlosen Zugang zu sachdienlichen Informationen zu gewähren und ihnen so zu helfen, alle relevanten Informationen zu finden. Es ist typisch für SLAPP-Klagen, dass die Betroffenen schwerwiegende finanzielle Auswirkungen sowie psychische Schädigungen und Rufschädigungen erleiden. Die Verursachung solcher Schädigungen ist eines der Ziele von SLAPP-Klägern, wenn sie missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung anstrengen. Daher sollten die über die zentrale Anlaufstelle bereitgestellten Informationen bestehende Unterstützungsmechanismen abdecken, zum Beispiel Informationen über einschlägige Organisationen und Verbände, die rechtliche oder finanzielle Hilfe sowie psychologische Unterstützung für die Betroffenen von SLAPP-Klagen leisten. In dieser Richtlinie wird die Form dieser zentralen Anlaufstelle nicht festgelegt.