Erwägungsgrund 37 32024L1069
Die Entscheidung, mit der eine frühzeitige Abweisung erfolgt, sollte eine Entscheidung in der Sache sein, die nach angemessener Prüfung erfolgt. Die Mitgliedstaaten sollten neue Vorschriften erlassen oder bestehende Vorschriften nach nationalem Recht anwenden, damit das Gericht entscheiden kann, ob offensichtlich unbegründete Klagen abgewiesen werden, sobald es die zur Begründung der Entscheidung erforderlichen Informationen erhalten hat. Eine solche Abweisung sollte im frühestmöglichen Stadium des Verfahrens erfolgen; dies kann jedoch im Einklang mit nationalem Recht jederzeit während des Verfahrens geschehen, je nachdem, wann das Gericht derartige Informationen erhält. Die Möglichkeit einer frühzeitigen Abweisung steht der Anwendung nationaler Vorschriften, die es den nationalen Gerichten ermöglichen, die Zulässigkeit einer Klage noch vor der Einleitung des Verfahrens zu beurteilen, nicht entgegen.